Das Amtsgericht Husum hat nach über 5 Jahren die letzten Strafverfahren nach einer spektakulären Protestaktion im Jahr 2008 eingestellt. Damals verzögerte sich ein Militärtransport des Husumer Flugabwehrraketengeschwader 1, das aktuell u.a. in der Türkei eingesetzt ist, auf dem Weg zu einen Manöver der NATO-Response-Force um mehrere Stunden. Eine Gruppe junger Menschen hatte mit einer Ankettaktion am Gleis gegen Militär und Auslandseinsätze protestiert. Nach mehreren von offensiver Öffentlichkeitsarbeit begleiteten Prozessen hatte die Hauptangeklagte im Frühjahr 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Die noch anhängigen Verfahren wegen Beihilfe zur Protestaktion wurden nun vom Amtsgericht Husum eingestellt. „Einstellungen sind trotz gelegentlicher Freisprüche das realistische Maximum, was in politischen Prozessen rauszuholen ist“ sagt Jan Hansen von der Initiative „militarismus jetzt stoppen“ zur aktuellen Entscheidung. Der für nächste Woche angesetzte Prozesstermin am Amtsgericht Husum ist abgesagt.
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13. Dezember 2013
Alle Verfahren nach antimilitaristischer Gleisblockade eingestellt
10. Dezember 2013
Amtsgericht Husum: Antimilitärische Gleisblockade wird erneut verhandelt
Update: Prozess eingestellt. Mehr Infos: https://husuma.blogsport.de/2013/12/13/husum-alle-verfahren-nach-antimilitaristischer-gleisblockade-eingestellt/
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7. August 2013
Herrschaftskritik auf dem Skandaloes Festival
Auf dem diesjährigen Skandaloes Festival wird es ein herrschaftskritisches Camp mit Vorträgen, Filmen und Workshops geben. Hier der Begrüßungstext mit Programm:
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21. Juni 2013
Husum: Urteil im Veolia-Prozess wegen antimilitaristischer Gleisblockade
Nach einen Verhandlungstag, einem Verkündungstermin und mehreren Wochen Wartezeit steht das Urteil im Veolia-Prozess gegen vier AntimilitaristInnen fest. Die AktivistInnen müssen gemeinschaftlich 267,04 Euro Schadensersatz (plus Gerichts- und Anwaltskosten) statt der geforderten 1072,00 an die Veolia-Tochterfirma Nord-Ostsee-Bahn (NOB) zahlen.
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13. März 2013
SL: Prozess wegen Beamtenbeleidigung eingestellt – unsinnige Strafverfolgung vorerst beendet
Der für den 20. März angesetzte Prozess wegen der Beleidigung eines Polizisten ist abgesagt. Das Gericht hat das Verfahren wegen eines angeblichen Verfahrenshindernis (StPO 206a) eingestellt. Dem Polizeikritiker wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Nun drückt sich das Amtsgericht um die Beantwortung der Frage, ob PolizistInnen „staatlich bezahlte Gewalttäter“ seien.
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Polizei-Doku 8: Dienstaufsicht?
Dienstaufsichtsbeschwerden spielen eine zentrale Rolle bei der Inszenierung von Rechtsstaatlichkeit. Theoretisch kann jede Person, die der Meinung ist, etwas in einer Behörde liefe schief, einen Brief an den Dienstvorgesetzten schreiben und dieser dann Abhilfe schaffen. Deshalb gehört zu den wenigen relativ fixen regeln der Rechtsstaatlichkeit, dass es immer einen genau definierten Dienstvorgesetzten gäbe, der für eventuelles Fehlverhalten politisch verantwortlich ist. Dies würde angeblich nach der Demokratie-Propaganda zu einer Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns führen, und die gewaltsame Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols rechtfertigen – schließlich könne sich hinterher jede Person darüber beschweren. Das in Schleswig nicht einmal dieser Mindeststandart eingehalten wird, zeigt leider das Beispiel um die Dienstaufsichtsführung der Mobilen Einsatzgruppe Justiz (MEG).
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11. März 2013
Polizei-Doku-SL 7: Die Persilscheinstaatsanwaltschaft
Vor dem Gesetz sind alle gleich? Pustekuchen. Einige Leute haben deutlich bessere Chancen, sich nie vor Gericht verantworten zu müssen als andere. Eine dieser Berufsgruppen ist die Polizei. Obwohl Körperverletzung bei einer Berufsgruppe, die um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen, als staatlich bezahlte uniformierte Gewalt eine Lizenz zum Prügeln hat, quasi zum Alltag gehören müsste, wird kaum eine BeamtIn deswegen verurteilt. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein Beispiel aus der „Polizei-Doku Schleswig“…
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5. März 2013
SL: Prozess wegen BeamtInnenbeleidigung- Wie unsinnige Strafverfolgung aussieht
Am 20. März muss sich in Schleswig ein Politaktivist gegen den Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten verteidigen. Dem Polizeikritiker wird vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Der Angeklagte möchte in der Öffentlichkeit offensiv mit dem Prozess umgehen.
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2. März 2013
Veolia-Prozess vertagt
Im heutigen Prozess „Veolia gegen Antimilitarist_innen“ vor dem Husumer Amtsgericht kam es noch nicht zu einem Urteil. Die Entscheidung des Gerichts wird am 21.3. verkündet. Wahrscheinlich wird es zum Verkündungstermin keine Mobilisierung geben.
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28. Februar 2013
Die Notwendigkeit von Gewalt im demokratischen Regime (Polizei-Doku SL 5)
Im Frühjahr 2011 eskalierten anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Antimilitaristin (Ankettaktion anlässlich eines Militärtransportes / ) die eingesetzten BeamtInnen die Veranstaltung. Die BeamtInnen mischten das in einer schikanösen Eingangskontrolle wartende Publikum ordentlich auf. Mit dem Vorwurf des (angeblichen) Widerstandes wurden zwei UnterstützerInnen der Angeklagten mit massivem Gewalteinsatz verhaftet. Ein weiterer Unterstützer steht nun am 20.3. wegen Beleidigung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, den für den gewalttätigen Einsatz verantwortlichen Hauptkommissar Ralf Lohmeyer gefragt zu haben: „Mit soviel Sternen auf der Schulter sind Sie wohl hier der am höchsten bezahlte staatliche Gewalttäter, haben Sie den Polizeieinsatz zu verantworten?“
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