Husuma

13. März 2013

SL: Prozess wegen Beamtenbeleidigung eingestellt – unsinnige Strafverfolgung vorerst beendet

Der für den 20. März angesetzte Prozess wegen der Beleidigung eines Polizisten ist abgesagt. Das Gericht hat das Verfahren wegen eines angeblichen Verfahrenshindernis (StPO 206a) eingestellt. Dem Polizeikritiker wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Nun drückt sich das Amtsgericht um die Beantwortung der Frage, ob PolizistInnen „staatlich bezahlte Gewalttäter“ seien.
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Polizei-Doku 8: Dienstaufsicht?

Dienstaufsichtsbeschwerden spielen eine zentrale Rolle bei der Inszenierung von Rechtsstaatlichkeit. Theoretisch kann jede Person, die der Meinung ist, etwas in einer Behörde liefe schief, einen Brief an den Dienstvorgesetzten schreiben und dieser dann Abhilfe schaffen. Deshalb gehört zu den wenigen relativ fixen regeln der Rechtsstaatlichkeit, dass es immer einen genau definierten Dienstvorgesetzten gäbe, der für eventuelles Fehlverhalten politisch verantwortlich ist. Dies würde angeblich nach der Demokratie-Propaganda zu einer Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns führen, und die gewaltsame Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols rechtfertigen – schließlich könne sich hinterher jede Person darüber beschweren. Das in Schleswig nicht einmal dieser Mindeststandart eingehalten wird, zeigt leider das Beispiel um die Dienstaufsichtsführung der Mobilen Einsatzgruppe Justiz (MEG).
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11. März 2013

Polizei-Doku-SL 7: Die Persilscheinstaatsanwaltschaft

Vor dem Gesetz sind alle gleich? Pustekuchen. Einige Leute haben deutlich bessere Chancen, sich nie vor Gericht verantworten zu müssen als andere. Eine dieser Berufsgruppen ist die Polizei. Obwohl Körperverletzung bei einer Berufsgruppe, die um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen, als staatlich bezahlte uniformierte Gewalt eine Lizenz zum Prügeln hat, quasi zum Alltag gehören müsste, wird kaum eine BeamtIn deswegen verurteilt. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein Beispiel aus der „Polizei-Doku Schleswig“…
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7. März 2013

Ein Hausverbot, dass es nie gab? (Pol-Doku SL 6)


Oberlandesgericht Schleswig, 4. Februar 2011. Es wird gegen eine AntimilitaristIn verhandelt, die gegen einen Militärtransport protestiert hatte. Durch die Ankettaktion verzögerte sich der Transport um mehrere Stunden. Gegen die zur Unterstützung angereisten Friedensaktivistinnen fährt das OLG die Mobile Einsatzgruppe Justiz auf. Diese wurde eigentlich zur Abwehr terroristischer Bedrohungen gegründet und schikaniert nun DemonstrantInnen mit willkürlichen erniedrigenden Eingangskontrollen. Doch damit nicht genug: Auch ansonsten stinkt das Vorgehen. Ein den BeamtInnen wegen seiner Dienstaufsichtsbeschwerden persönlich bekannter Publizist fragt nach der Rechtsgrundlage der Maßnahme. „Herr T., Sie haben jetzt Hausverbot!“ lautet die Antwort.
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5. März 2013

SL: Prozess wegen BeamtInnenbeleidigung- Wie unsinnige Strafverfolgung aussieht


Am 20. März muss sich in Schleswig ein Politaktivist gegen den Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten verteidigen. Dem Polizeikritiker wird vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Der Angeklagte möchte in der Öffentlichkeit offensiv mit dem Prozess umgehen.
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2. März 2013

Veolia-Prozess vertagt


Im heutigen Prozess „Veolia gegen Antimilitarist_innen“ vor dem Husumer Amtsgericht kam es noch nicht zu einem Urteil. Die Entscheidung des Gerichts wird am 21.3. verkündet. Wahrscheinlich wird es zum Verkündungstermin keine Mobilisierung geben.
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