Bis zu 14 000 Euro soll eine Friedensaktivistin an die DB Netz zahlen, weil sie sich im Februar 2008 in Ohrstedt/ Nordfriesland an die Bahnschienen gekettet hatte, um auf die Militärtransporte der Bahn und die sog. „Auslandseinsätze“ der Bundeswehr aufmerksam zu machen. Ihr Protest richtete sich grundsätzlich gegen die Existenz der Bundeswehr, also einer Institution, die Menschen zum Töten abrichtet. Richter William verkündete heute die Entscheidung des Gerichts, die Aktivistin sei dem Grunde nach schadensersatzpflichtig.
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28. Februar 2011
OLG verurteilt Antimilitaristin
4. Februar 2011
Gleisblockaden-Prozessauftakt am OLG Schleswig
In dem Rechtsstreit zwischen dem Privatkonzern in Staatsbesitz „Die Bahn“ und einer Antimilitaristin vertagte das Oberlandesgericht Schleswig seine Entscheidung auf den 25.2.2011. In der Verhandlung ging es um die Berechtigung einer Schadensersatzforderung der Bahn über 14.000 Euro für eine angeblich nach einer Protestaktion notwendig gewordene Reparatur eines Schienenstrangs im Jahr 2008.
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16. Januar 2011
Termine zum Gleisblockadenprozess in Schleswig
Nachdem im November 2010 das Landgericht Flensburg eine Antimilitaristin wegen ihres Widerstandes gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr strafrechtlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun der nächste Verhandlungsversuch am 4.2.2011 um 11:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Schleswig bevor.
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7. Januar 2011
Arbeitsstunden für den vielleicht letzten Totalverweigerer
Am 7. Januar 2011, fand der Strafprozess gegen den Totalverweigerer Frank R. wegen „Dienstflucht“ statt. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, innerhalb der nächsten sechs Monate 80 Arbeitsstunden bei der Friedenswerkstatt Kiel zu leisten – eine Arbeit, die Frankie sowieso gern und freiwillig in seiner Freizeit leistet.
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28. Dezember 2010
SL: Die 14.000-Euro Berufung startet am 4.2.
Nachdem im November 2010 das Landgericht Flensburg eine Antimilitaristin wegen ihres Widerstandes gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr strafrechtlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun der nächste Verhandlungsversuch am 4.2.2011 um 11:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Schleswig bevor.
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Amtsgericht Husum: Soldat bleibt straffrei
Mit einem Vorfall beim Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr hat sich das Amtsgericht in Husum befassen müssen. Das Verfahren gegen einen 38 Jahre alten Oberfeldwebel ist wegen geringer Schuld und ohne Verhängung einer Geldbuße eingestellt worden.
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18. Dezember 2010
Freispruch nach Nazi-Überfall
Nachdem bereits im Juni ein Strafverfahren gegen zwei Neonazis eingestellt wurde, sprach das Amtsgericht Husum eine Frau von dem Vorwurf frei, im November 2009 die „alternativen“ Besucher einer Kneipe auf der Neustadt mit einer Gaspistole beschossen zu haben. Vor den Augen von 10 extra zur Unterstützung angereisten Neonazis und einige wenigen ProzessbeobachterInnen sprach das Gericht die Angeklagte aus Mangel an Beweisen frei. (more…)
28. November 2010
Protest gegen Volkstrauertag
An der Gedenkfeier anlässlich des „Volkstrauertag“, bei der jährlich den Tätern und Mitmördern beider Weltkriege gedacht wird, beteiligten sich in Husum auch vier AntimilitaristInnen. Mit einem Banner „Soldaten sind Täter, keine Opfer“ korrigierten sie die Anwesenden bei der Kranzniederlegung, die im Schlosshof stattfand, weil unbekannt Gebliebene das „Ehrenmal“ im Schloßpark mit blutroter Farbe auf seine Bestimmung hinweisen ließen.
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27. November 2010
Antifa-Demo in Ratzeburg
Am 27.11 fand in Ratzeburg eine Demonstration unter dem Motto „Kein Frieden mit Staat, Nation und ihren Nazis“ statt. Diese Demonstration richtete sich gegen das „Nazihaus“ in der Langenbrücker Straße und gegen die Stadtverwaltung Ratzeburg. (more…)
25. November 2010
Gentechnik-Prozess endet mit Einstellung
Unter großem Polizeiaufgebot und unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am 25.11 der Prozess gegen drei GentechnikgegnerInnen am Amtsgericht Rostock fortgesetzt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen im April 2009 ein Genfeld bei Groß Lüsewitz besetzt zu haben, auf dem Versuche mit gentechnisch manipulierten Pflanzen durchgeführt werden. Nachdem der Prozess durch die Eingangskontrollen mit Verzögerung begann, kam das Ende überraschend schnell. Nach nicht einmal einer Stunde Verhandlung stellte der Richter das Verfahren ohne Auflagen ein.
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