Husuma

28. Februar 2011

OLG verurteilt Antimilitaristin


Bis zu 14 000 Euro soll eine Friedensaktivistin an die DB Netz zahlen, weil sie sich im Februar 2008 in Ohrstedt/ Nordfriesland an die Bahnschienen gekettet hatte, um auf die Militärtransporte der Bahn und die sog. „Auslandseinsätze“ der Bundeswehr aufmerksam zu machen. Ihr Protest richtete sich grundsätzlich gegen die Existenz der Bundeswehr, also einer Institution, die Menschen zum Töten abrichtet. Richter William verkündete heute die Entscheidung des Gerichts, die Aktivistin sei dem Grunde nach schadensersatzpflichtig.
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4. Februar 2011

Gleisblockaden-Prozessauftakt am OLG Schleswig


In dem Rechtsstreit zwischen dem Privatkonzern in Staatsbesitz „Die Bahn“ und einer Antimilitaristin vertagte das Oberlandesgericht Schleswig seine Entscheidung auf den 25.2.2011. In der Verhandlung ging es um die Berechtigung einer Schadensersatzforderung der Bahn über 14.000 Euro für eine angeblich nach einer Protestaktion notwendig gewordene Reparatur eines Schienenstrangs im Jahr 2008.
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