Husuma

3. März 2010

Freundeskreis „Bundeswehr-Bahn“ freut sich über Urteil


In einen Rechtsstreit zwischen Bahn und einer angeblichen Friedensaktivistin um die Folgekosten einer Protestaktion gegen einen Militärtransport der Bundeswehr für die Nato-Response-Force fällte des Flensburger Landgericht endlich ein weises Urteil. „Endlich sorgt das Landgericht für freie Bahn für Militär und Waffentransporte!“ freut sich der Freundeskreis in einer Pressemitteilung.

Im Februar 2008 hatte eine antimilitaristische Aktion die Verlegung von Material der Flugabwehrraketengruppe 26 aus Husum für ein Manöver der Nato-Response-Force für mehrere Stunden aufgehalten. Obwohl der Anwalt der Beklagten argumentierte, das laut Aktenlage die Versammlung nie aufgelöst worden sei, und deshalb für seine Mandantin kein rechtlicher Zwang bestanden habe, sich zu entfernen, und höchstrichterliche Urteile diese Behauptungen leider stützen, sorgte Richter Biermann mit seinem Schuldspruch für Sicherheit. „Endlich freie Bahn für Militär- und Waffentransporte!“ freute sich Hans Petersen, Präsident des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“

Freundeskreis Bundeswehr-Bahn feiert richtungsweisende Entscheidung
Um die richtungsweisende Entscheidung des Landgerichts zu feiern, hatte der Freundeskreis Bundeswehr-Bahn bereits in den vergangenen Tagen zu einem Sektbufet ins Gericht eingeladen. „Völlig unverständlicherweise verboten die freundlichen Beamten vor Ort uns dann leider, unser Bufet im Foyer aufzubauen, aber dank des kompetenten Landgerichtspräsidenten konnte das Bufet auf dem Gehweg vor dem Gericht stattfinden. Vielen Dank für die freundliche Zusammenarbeit!“ freute sich Hans Petersen, Präsident des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“.
Link zum Text über militaristischen Geist des Landgerichtes Flensburg.

Allerdings sei vorher noch ein folgenschweres Missverständnis aus dem Weg zu räumen gewesen. „Im ersten Moment beschuldigte der freundliche und kompetente Gerichtspräsident uns, den Freundeskreis Bundeswehr-Bahn, für ein in der Nachbarschaft des Gerichtes gefälschtes Schreiben verantwortlich zu sein.“ Nachdem der Gerichtspräsident eine Kopie des gefälschten Schreibens zeigte, konnte diese Verdacht schnell ausgeräumt werden: „Das Schreiben erklärt im Namen des Gerichtes, dass die Chaoten, die die Angeklagte vor Gericht unterstützen, so schlimme Dinge wie Konfettis und Luftballons ins Gericht schmuggeln, um damit den Rechtsstaat zu attackieren.“ Deshalb seien erhöhte Alarmbereitschaft, Videoüberwachung und Kontrollen in der Nachbarschaft vorgesehen. „Aber wir sind doch die Guten!“ schmunzelt Hans Petersen, Präsident des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“.

Gegenurteil trotz Gewaltandrohung verlesen
Im Gerichtssaal gelang es dem „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“ durch Stramstehen, Salutieren, Anfeuern des Richters und Summen der Nationalhymne während der Urteilsverlesung diesen bei seiner schwierigen Aufgabe zu unterstützen. Als nach Ende der Urteilsverkündung ein Zuschauer eine eigenes, seiner Meinung nach gerechteres Urteil verlas, versuchte der Richter dies durch Unterbrechungen zu stoppen. Die Kameraden des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“ unterstützten ihn auch hierbei eifrig, doch der Richter verzichtete letztlich auf eine Räumung des Saales. „Ich war entsetzt, was diese sich nicht einmal vor dem Richter erhebenen Chaoten sich heutzutage alles rausnehmen können!“ entrüstet sich Hans Petersen, Präsident des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“. Dafür sei ihr Sektbufet auch nach der Verhandlung in der Flensburger Innenstadt sehr gut angekommen.

Link zum Gegenurteil

Auf zum Strafprozess am 28.5.
„Zu der Fortsetzung der Strafprozesse bezüglich der Gleisblockade am Amtsgericht Husum am 26.5; 28.5. und 3.6. werden wir auch wieder anreisen, um den beim ersten Prozessversuch von Konfetti und Luftballons völlig verängstigten Richter Veckenstedt nach Kräften zu unterstützen!“ verkündet Hans Petersen, Präsident des „Freundeskreises Bundeswehr-Bahn“.

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