Finn wurde zum 1.1.2010 in die Nienburger Clausewitzkaserne (7./Bataillon Elektronische Kampfführung 912) zum Wehrdienst eingezogen. Nachdem Finn sich weigerte, für die Wehrpflicht seine Haare schneiden zu lassen, gab es eine Menge Ärger. Das Strafverfahren wegen Befehlsverweigerung, dass seine Offiziere gegen in anstrebten, wurde nun eingestellt.
Eingestellt trotz Strafbefehl
Finns Vorgesetzte versuchten damals mit dem Androhen von Strafen ihn zum Abschneiden seiner Haare zu bewegen. Finn weigerte sich jedoch, seine Haare, wie gefordert, auf wenige Millimeter herunter zuschneiden. Deshalb erstatteten die Offiziere Strafanzeige. Er bekam einen Strafbefehl wegen Befehlsverweigerung zugestellt. Dagegen legte er Widerspruch ein, und bereitete sich zusammen mit einem Anwalt auf die drohende Verhandlung vor. Doch die Justiz stellte das Verfahren nun auf Staatskosten ein. „Wahrscheinlich war es dem Richter doch zu heiß, einen Kriegsdienstverweigerer wegen des Ablehnen eines rechtswidrigen Befehles zu verurteilen!“ sagte Malte Thomsen, ein Aktiver des HusumA-Solifonds, der den Betroffenen beriet. Es sei ein Skandal, dass in der Sache überhaupt ein Strafbefehl ergangen sei.
Rechtshilfegruppen um Rat fragen
Laut dem Solifond lohne es sich bei Strafbefehlen oft, Widerspruch einzulegen, da diese häufig fehlerhaft oder die Geldbeträge zu hoch seien. Allerdings sei die Einspruchsfrist mit 2 Wochen (eine, wenn es nur um die Höhe geht) extrem kurz. Nach der abgelaufenen Frist entspreche ein Strafbefehl einem erstinstanzlichem Urteil. „Wir empfehlen dringend, zunächst keinerlei Angaben bei Polizei und Justiz zu machen, und sich schnellstens mit einer Rechtshilfegruppe in Verbindung zu setzen!“ sagte Thomsen.
Kontodaten zur Unterstützung bei den Anwaltskosten:
Konto: Spenden und Aktionen,
KtoNr 92881806,
BLZ 51390000,
Volksbank Mittelhessen,
Betreff: Spende Finn