Dienstaufsichtsbeschwerden spielen eine zentrale Rolle bei der Inszenierung von Rechtsstaatlichkeit. Theoretisch kann jede Person, die der Meinung ist, etwas in einer Behörde liefe schief, einen Brief an den Dienstvorgesetzten schreiben und dieser dann Abhilfe schaffen. Deshalb gehört zu den wenigen relativ fixen regeln der Rechtsstaatlichkeit, dass es immer einen genau definierten Dienstvorgesetzten gäbe, der für eventuelles Fehlverhalten politisch verantwortlich ist. Dies würde angeblich nach der Demokratie-Propaganda zu einer Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns führen, und die gewaltsame Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols rechtfertigen – schließlich könne sich hinterher jede Person darüber beschweren. Das in Schleswig nicht einmal dieser Mindeststandart eingehalten wird, zeigt leider das Beispiel um die Dienstaufsichtsführung der Mobilen Einsatzgruppe Justiz (MEG).
Das MEG in Aktion
Juni 2009: Eine Aktivisti-Clique in Bad Oldesloe ist dem örtlichen Staatsschutz wegen erwiesene Nervigkeit ein Dorn im Auge. Also wird schnell mal Containern (in Supermarktmüll nach abgelaufenen, aber verwertbaren Lebensmitteln suchen) ein Fall für den Staatsschutz und außerdem die üblichen Widerstandsverfahren nach Polizeigewalt angeleiert. Normalerweise reicht das zur Einschüchterung politisch aktiver Menschen. Nicht so in Bad Oldesloe. Der erste Prozesstag endet einfach in einem Debakel für das Gericht, denn die AngeklagtInnen und ihre UnterstützerInnen sind sehr gut in der Lage, die ihnen laut StPo zustehenden AngeklagtInnenrechte durchzusetzen und gleichzeitig die ständigen und völlig normalen Rechtsbrüche des Gerichts und der Polizei zu politisieren (mehr zu den damaligen Verfahren -> klickst du hier <- : ).
Repression statt Recht
Anstatt sich selber an die StPO zu halten, setzt das Gericht auf Repression. Es holt die Antiterrortruppe MEG zur Einschüchterung des Publikums und der Angeklagten. Aufgrund der viele Übergriffe der folgenden Prozesstage schreiben die Aktivistis Dienstaufsichtsbeschwerden. Erstmal ans Justizministerium, da die eingesetzte GewalttäterInnentruppe sich weigert, die für die Dienstaufsicht zuständige Instanz zu nennen und das Amtsgericht, in dessen Räumen die Übergriffe stattfinden, sich für nicht zuständig erklärt.
OLG zuständig?
Die Antwort von Justizministerium sorgt scheinbar für Klarheit. Zuständig für die Dienstaufsicht sei das Oberlandesgericht.
Das Oberlandesgericht beantwortet in der Folgezeit im Kontext von politischen Prozessen eingegangene Beschwerden auch brav alle Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das MEG. Getreu nach dem Motto: „Wir haben die Jungs und Mädels gefragt. Die haben gesagt: „Stimmt nicht!“ Also: Abgelehnt.“ Die Frage, ob das OLG den BeschwerdeführerInnen damit eher Halluzinationen, übermäßigen Drogenkonsum oder Lüge unterstellt, hat es leider nicht beantwortet…
Dienstaufsicht? Chef fragen…
Auch nicht verwunderlich erscheint auf den ersten Blick, dass der MEG-Angehörige Andreas Sell in einer Befragung durch den Staatsschutz im Kontext des Verfahrens gegen UnterstützerInnen einer antimilitaristischen Aktivistin aus dem Jahre 2011 als Dienstaufsichtsführenden nicht die OLG-Verwaltung, sondern seinen direkten Vorgesetzten Frank Petersen benennt. Was will man auch von jemanden erwarten, dessen Job darin besteht, böse zu gucken, und falls das nicht reicht, Leute rauszuschmeißen?
Der Chef wird gefragt…
Schließlich hat ein Wachtmeister für Aufgaben, die über Körperlichkeiten hinaus gehen, einen Vorgesetzten. Das ist hier der bereits in Teil 6 erwähnte Frank Petersen. Und auch der wird von Staatsschutz gefragt, wer den die Dienstaufsicht habe. Die zunächst nicht überraschende Antwort: Herr Krüger, OLG-Verwaltung.
Die Überraschung
Aber die organisierte Unverantwortlichkeit in Bezug auf die staatlich bezahlten uniformierten GerichtsrauswerferInnen wird noch krasser. Herr Neustadt vom Staatsschutz ist nämlich was das Kriminalisieren von Aktivistis angeht, ein gründlicher Mann, und er fragt bei dem von MEG-Chef Petersen benanntenHerrn Krüger nach. Antwort: Zuständig für die Dienstaufsicht für das MEG ist nicht das OLG, sondern es sind die jeweiligen Landgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwälte der Gerichte, an denen die MEGlerInnen normalerweise Dienst tun, wenn sie nicht als MEG unterwegs sind.
Daraufhin schreibt KHK Neustadt die jeweiligen Landgerichtspräsidenten an. Das widerspricht zwar der Aussage des Justizministeriums und der bisherigen Ablehnungspraxis, aber die GerichtspräsidentInnen ziehen sich auch wie selbstverständlich den Schuh an.
Landgericht Kiel
Landgericht Lübek
Formlos, fristlos, sinnlos?
Dienstaufsichtsbeschwerden sind auf der einen Seite vom grundgesetzlichen Petitionsrecht geschützt, auf der anderen Seite nach Ansicht vieler behördenerfahrener Engagierter als „formlos, fristlos, sinnlos“ zu beschreiben. Darüber hinaus riskiert man mit einer Beschwerde eine Gegenanzeige der angegriffenen BeamtInnen ( mehr Infos: -> klickst Du hier <- ). Somit ist die Funktion von Dienstaufsichtsbeschwerden im demokratischen Regime vor allen in ihrer diskursiven Wirkung zu sehen. Solange in der Verfassung was von „Peditionsrecht“ steht, und viele Linke, Teiel der sog. Zivilgesellschaft und anderer DemokratietollfinderInnen nicht müde werden, einen Diskurs zu erzeugen, dass das was unglaublich Wichtiges sei, schaut niemand genauer hin. Und hinter der demokratischen Blabla-Fassade merkt kaum wer, dass „Petitionsrecht“ längst „Recht zum Sammeln von ungeprüften Beschwerdeablehnungen mit tollen Briefköpfen“ heißen müsste. Wahrscheinlich haben sich an vielen Stellen längst regelrechte Verantwortungsverschleierungsstrukturen wie bzgl. des MEGs in Schleswig-Holstein gebildet.
Strafverfahren wegen MEG-Gewalt
Doch damit nicht genug: Wer zu nervig ist, wird vom MEG nicht nur vermöbelt und kann sich seine Bude mit abgelehnten Beschwerden tapezieren; er oder sie muss auch noch damit rechnen, sich anschließend wegen angebliches Widerstandes vor Gericht wieder zu finden. Um die staatliche Gewalttätigkeit zu legalisieren, wird einfach behauptet, die Gewalt sei notwendig gewesen, um eine Entscheidung durchzusetzen. Wers nicht glaubt, hat am 3.4. und am 17.4. ab 9h am Amtsgericht Schleswig die Gelegenheit, sich die Verhandlungen wegen Widerstand anzusehen.
Update: Verfahren sind eingestellt.
Weitere bisher erschienenen Teile der Polizei-Doku Schleswig:
Teil 1: “Gilt die Pressefreiheit auch in Schleswig?”
Teil 2: “Die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde”
Teil 3: „Üben PolizistInnen Gewalt aus?“
Teil 4: Polizeigewalt im gesellschaftlichem Diskurs
Teil 5: Die Notwendigkeit von Polizeigewalt im demokratischem Regime
Teil 6: Ein Hausverbot, das es nie gab?
[…] derartigen Methoden auch wieder in diesem Prozess.“ (Mehr Infos zur Mobilen Einsatzgruppe Justiz: https://husuma.nirgendwo.info/2013/03/13/polizei-doku-8-dienstaufsicht/ und https://husuma.nirgendwo.info/2013/03/07/ein-hausverbot-dass-es-nie-gab-pol-doku-sl-6/ und […]
Pingback by Amtsgericht Husum: Antimilitärische Gleisblockade wird erneut verhandelt « HusumA — 13. Dezember 2013 @ 16:04