Das Amtsgericht Hamburg hat einen Strafbefehl (30 Tagessätze) gegen eine Flensburger AktivistIn erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in einer Telefonzelle ein Tag, das „Flora“ lauten könnte, angebracht zu haben. Die Verhandlung findet am Mittwoch, 14.9. um 14:15 im Amtsgericht Hamburg (Sievekingsplatz 3, Raum 297) statt.
Am 26.6.2011 stoppten Polizist_Innen eine Personengruppe im Hamburger
Hauptbahnhof und durchsuchten sie auf den Verdacht hin, einen Schriftzug an einer Telefonzelle in der Mönckebergstrasse gemalt zu haben. Gefunden wurde nichts. Neben einer Strafanzeige des vermeintlich geschädigten Betreibers avanticom, bejaht die scheinbar verfolgungswütige Staatsanwaltschaft dem Fall ein besonderes öffentliches Interesse, um auf jeden Fall ermitteln zu können. Dies koennte daran liegen, dass die ermittelnden Behörden mutmassen, dass der Schritzug „flora“ lauten könnte. Vermutlich liegt also das besondere Interesse darin, linkradikale Politik zu kriminalisieren.
Wem gehört die Stadt?
Jenseits der Frage, ob die kontrollierten Personen, von denen eine nun einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten hat, mit der vorgeworfenen Tat überhaupt in Zusammenhang stehen, gilt es sich die Strassen anzueignen als kreativ nutzbare Fläche und dem kapitalistischen Einheitsgrau der Innenstädte etwas entgegenzusetzen. Auch wenn noch so oft das Gegenteil behauptet wird: Die Straßen gehören uns allen und nicht denen, die das Geld haben, dort Betonklötze zu bauen und Juweliergeschäfte zu eröffnen.
Genausowenig gehoeren die Städte denen, die die Macht haben,
uniformierte Gewalttäter zu bezahlen, um alle Menschen, die ihnen nicht passen zu vertreiben.
Streetart is not a crime!
Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt. Die Verhandlung findet am Mittwoch, 14.9. um 14:15 im Amtsgericht Hamburg (Sievekingsplatz 3, Raum 297) statt. Der Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung im Prozess.
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