Husuma

28. Dezember 2010

SL: Die 14.000-Euro Berufung startet am 4.2.


Nachdem im November 2010 das Landgericht Flensburg eine Antimilitaristin wegen ihres Widerstandes gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr strafrechtlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun der nächste Verhandlungsversuch am 4.2.2011 um 11:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Schleswig bevor.

Die Aktivistin hatte sich im Februar 2008 an die Bahngleise in der Nähe eines Militärdepots in Nordfriesland gekettet, um ihrem Protest gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr Nachdruck zu verleihen. Wegen des anschließenden Polizeieinsatzes konnte ein Materialtransport der Bundeswehr für ein Manöver der Nato-Response-Force für mehrere Stunden seine Fahrt nicht fortsetzen. Die Staatsanwalt nahm diese Aktion zum Anlass, um besagte strafrechtliche Verurteilung zu erwirken, und außerdem gegen drei weitere DemonstrantInnen Strafverfahren wegen angeblicher Beihilfe zur Nötigung einzuleiten. In der anstehenden zivilrechtlichen Verhandlung am 4.2.2011 fordert Die Bahn AG 14.000 Euro für angeblich nach der Räumung notwendige Reparaturen am auf Anweisung des DB-Notfallmanagers von der Polizei zersägte Gleis.

In erster Instanz bekam die Bahn recht
Bereits im Februar und März 2010 war der Fall in erster Instanz vor dem Landgericht Flensburg verhandelt worden. Damals hatte Richter Biermann entschieden, dass die Aktivistin die Reparaturkosten übernehmen müsse. Die Verteidigung argumentierte mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit und die durch die Polizeiakten belegte fehlende Auflösungsverfügung. Damit habe nach geltender Rechtssprechung kein Zwang bestanden, sich zu entfernen. Aber Richter Biermann hielt die Privatinteressen der Bahn für wichtiger als die Wahrung von Grundrechten. Dabei argumentierte er, dass das Versammlungsrecht für diese Frage nicht von belang sei, da das Versammlungsrecht die Bürger vor dem Staat schützen solle. Und die (zu 100% in Staatsbesitz befindliche) Bahn-AG sei nicht staatlich, da sie ja privatisiert sei. Mit der Tatsache, dass dieser Staatskonzern (mit Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge) Militärgerät (Staatsbesitz) und eine Mannschaft der Militärpolizei (staatlicher Exekutive-Auftrag) transportierte, und Polizei, THW, und Feuerwehr die verhandelte Räumung durchführten, setzte Biermann sich im Urteil nicht weiter auseinander. Deshalb legte die Verteidigung gegen das Urteil Berufung ein. Diese wird nun am 4.2.2010 vor dem Oberlandesgericht in Schleswig verhandelt.

Die Bundeswehr-bahn: Fast immer pünklich!

Die Antimilitaristin hatte im Februar 2008 mit weiteren AktivistInnen anlässlich eines Militärtransportes gegen die deutschen Militärs und ihre Auslandseinsätze demonstriert. Dabei hatte sie sich, um ihren Protest zu verdeutlichen, an die Gleise zwischen Schleswig und Husum gekettet. Der Militärzug mit Kriegsgerät des Flugabwehrraketengeschwaders 1 „Schleswig-Holstein“ war auf dem Weg zu einem Manöver der Nato-Response-Force und verzögerte sich um mehrere Stunden. Die Nato-Response-Force ist eine sogenannte Schnelle Eingreiftruppe der Nato, die innerhalb von einer Woche weltweit kriegsbereit sein soll, u.a. zur „Offenhaltung des Zuganges zu Märkten und Rohstoffen“ für die ausbeuterischen Ökonomien der Nato-Staaten. Das in Nordfriesland stationierte Flugabwehrraketengeschwader 1 „Schleswig-Holstein“ ist mit Patriot-Flugabwehrraketen ausgestattet, und ist deshalb regelmäßig an den Kriegen der deutschen Militärs beteiligt, da es u.a. die Feldlager der Nato-Besatzungstruppen in Afghanistan gegen Angriffe aus der Luft verteidigt. In Verbindung mit dem ebenfalls in Husum stationierten Spezialpionierbattaillion 164, das unter anderem für den Aufbau und Betrieb der Militärcamps zuständig ist, bilden die Husumer Militärs einen entscheidenen Teil der deutschen Militärinfrastruktur im Ausland.

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