Husuma

10. März 2010

Alternatives Urteil im Gleisblockadenprozess


Im Zivilprozess Bahn vs. Gleisblockadenaktivistin beschloss Richter Biermann nach einer frace-artigen Verhandlung, dass versammlungsrechtliche Einwände egal seien, denn Versammlungsrecht schützt Bürger vor dem Staat. Und die Bahn, das Militär, dier Polizei, die Feuerwehr … seien alle in diesen Sinne nicht als staatlich zu betrachten. Deshalb sei es egal, das es keine rechtskräftige Auflösungsverfügung der Polizei gegeben habe, und die Angeklagte sei Schadenserstazpflichtig. Dazu wurde anschließend ein Gegenurteil verlesen.

Da das jedoch zuviel Meinungsfreiheit ist, versuchte Richter Biermann dies zu unterbinden. Das Gegenurteil konnte jedoch trotz Gewaltandrohungen durch Justizbeamte verlesen werden:

Wir verkünden hiermit folgendes Urteil – genauso wenig im Namen des Volkes wie das Gericht
(Wir lehnen die Verleugnung des Individuums durch die Konstruktion des Volksbegriffs als kollektives Subjekt sowie die Strafe und Fremdbestimmung legitimierende Übertragung des individuellen Urteilsvermögens über Recht und Unrecht auf eine externe Gerichtsbarkeit ab.):

Die angeklagte Aktivistin Hanna Poddig ist freizusprechen. Sie hat kein Verbrechen begangen, sondern gegen ein Verbrechen protestiert in der Absicht, es zu verhindern. Seine Meinung zu äußern ist kein Verbrechen!

Anzuklagen sind die Bundesregierung wegen Führen eines Krieges gegen die afghanische Bevölkerung sowie die Deutsche Bahn wegen aktiver Beteiligung daran durch Abwicklung des Transports von Kriegsmaterial und Soldat_innen.

Krieg ist staatlich organisierter Massenmord.
– Mord an Zivilist_innen wie z.B. beim Massaker bei den zwei feststeckenden Tanklastern bei Kunduz, was meistens zynisch als „Kollateralschäden“ verharmlost wird.
– Mord an Hunderttausenden von Zivilist_innen, die an den mittelbaren Folgen des Krieges sterben: an Hunger, wegen fehlender medizinischer Versorgung an heilbaren Krankheiten, an radioaktiver Verseuchung durch uranhaltige Munition und so weiter. Sie werden in den offiziellen Mordstatistiken mit keinem Wort erwähnt.
– Mord an denjenigen, die sich gegen die Gewalt mit Gewalt zur Wehr setzen. Durch die staatliche und opportunistische Propaganda wird die Rolle von Angreifer und Verteidiger vertauscht und der Angriffskrieg zur „Verteidigung Deutschlands am Hindukusch“ verdreht.

Die Bundesregierung wird dazu verurteilt, den Krieg sofort zu beenden und die Truppen aus Afghanistan abzuziehen.
Jede Soldatin und jeder Soldat hat alle Kampfhandlungen sofort einzustellen.
Die Deutsch Bahn wird dazu verurteilt, keine kriegswichtigen Transporte mehr durchzuführen.

[Auch wenn jedem denkenden Menschen klar sein müsste, dass Krieg ein Verbrechen gegen die Menschheit ist, seien die Jurist_innen darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Angriffskrieg gegen Afghanistan nicht nur gegen jedes Recht, sondern auch gegen eine Reihe von Gesetzen verstößt:
unter anderem gegen GG Art. 26 Abs. 1 (Friedenssicherung);
§80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges), §211 (Mord), §212 (Totschlag), §223 (Körperverletzung), §224 (Gefährliche Körperverletzung), §226 (Schwere Körperverletzung), §305 (Zerstörung von Bauwerken), §308 (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion), §129a (Bildung terroristischer Vereinigungen, hier konkret die Bundeswehr) StGB;
Art. 1 und 33 der Charta der Vereinigten Nationen

Die Abwicklung von Militärtransporten verstößt gegen §27 StGB (Beihilfe).]

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